Berlin (dpa/tmn) –
Rund 80 Minuten länger dauern Bahnfahrten zwischen Berlin und Hannover ab Freitag (2. Oktober). Die wichtige Ost-West-Strecke ist für rund 14 Monate wegen Sanierungsarbeiten gesperrt, die Umleitung kostet mehr Fahrzeit – etwa für alle, die im ICE von der Hauptstadt nach Nordrhein-Westfalen oder umgekehrt fahren.
Haben Kunden der Deutschen Bahn in so einem Fall Anspruch auf Entschädigungen? Die Antwort: Es kommt darauf an, wann sie das Ticket gekauft haben.
Entscheidend sind die Angaben zum Buchungszeitpunkt
Maßgeblich für die Fahrgastrechte sei immer die Ankunftszeit, die auf dem Ticket stehe, teilt eine Bahnsprecherin mit und konkretisiert noch: «Also die zum Buchungszeitpunkt angegebene.» Wenn die Ankunft sich im Nachhinein ändere, haben Kunden entsprechende fahrgastrechtliche Ansprüche. Im Einzelnen:
- Sie können bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten von der Reise zurücktreten und sich den Fahrpreis erstatten lassen.
- Ab 20 Minuten Verspätung ist die Zugbindung aufgehoben. Wer also ein Ticket für einen bestimmten Zug hat, kann dann auch einen anderen nehmen – entweder einen späteren oder einen, der früher fährt.
- Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof kann man 25 Prozent des Ticketpreises zurückfordern, ab 120 Minuten 50 Prozent.
Das heißt: Hat man das Ticket gebucht, als noch die ursprüngliche Ankunftszeit galt und die Streckensperrung nicht in die Auskunftssysteme eingepflegt war, hat man diese Rechte, wenn der Zug beispielsweise die angegebenen 80 Minuten länger braucht.
Hat man das Ticket erst gebucht, als die neuen Abfahrts- und Ankunftszeiten bereits galten und stehen diese auf dem Fahrschein, dann sind sie auch «die Grundlage für eine fahrgastrechtliche Bewertung», so die Sprecherin.
Wo man Ansprüche geltend macht
Reisende können Ansprüche auf «Bahn.de» und in der DB-Navigator-App geltend machen. Oder sie füllen das Fahrgastrechte-Formular aus, drucken es anschließend aus und schicken es per Post ans Servicecenter der DB in Frankfurt am Main. Alternativ kann man es in einem Reisezentrum der Bahn abgeben. Dort liegen auch Vordrucke dieser Formulare aus.